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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mitarbeiter_innen haben bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten, die sechs Wochen im Jahr überschreiten, das Recht auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch den Arbeitgeber. Voraussetzung für die Durchführung eines BEM´s  ist das Einverständnis der Mitarbeiter_innen.

Das BEM will Mitarbeiter_innen unterstützen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und langfristig den Arbeitsplatz zu erhalten. Dazu werden verschiedene interne und ggfls. externe Akteure in einem strukturierten Verfahren beteiligt. Die Nutzung eines Hilfenetzwerkes ist oft wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen BEMs.

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