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BEM für soziale Einrichtungen

Mitarbeiter_innen haben bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten, die sechs Wochen im Jahr überschreiten, das Recht auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber. Ich führe für soziale Einrichtungen das BEM-Verfahren, als externe Disability-Mangagerin vom Infoschreiben bis zum Abschluss durch. Die Durchführung eines BEM-Verfahrens und die einzelnen Schritte setzen das Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter_innen voraus.

 

Eine systemische Herangehensweise hat sich im BEM, sowohl bei psychischen. als auch bei physischen Erkrankungen, als hilfreich erwiesen. Bei einer gemeinsamen Bestandsaufnahme der Ist-Situation werden die Ressourcen und mögliche Einschränkungen für die berufliche Tätigkeit und den aktuellen Arbeitsplatz ermittelt. Dabei stellt sich auch die Frage, ob der Arbeitsplatz mit ursächlich für die Arbeitsunfähigkeit ist.

BEM-Netzwerk.png

Gemeinsam werden Maßnahmen geplant und umgesetzt, um die Arbeitsunfähigkeit zu verringern, zu überwinden und die Arbeitstätigkeit auch bei gesundheitlichen Einschränkungen zu ermöglichen. Je nach angedachten Maßnahmen werden dazu die betroffenen Akteure, zum Beispiel Leitungs-kräfte und Schwerbehindertenbeauftrage, an dem Verfahren durch Roundtable einbezogen. Auch weitere Hilfen, wie z.B. Rehamaßnahmen werden angedacht und entsprechend unterstützt.  

Mir liegt besonders am Herzen, betroffene Mitarbeiter_innen und Leitungskräfte so zu begleiten, dass nachhaltige Lösungen gefunden werden, die die Mitarbeiter_innen,  Teams und Leitungskräfte tragen können. 

 

Zudem unterstütze ich soziale Einrichtungen bei der Implementierung eines BEM´s und begleite Fachkräfte im BEM supervisorisch.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf. Die Konditionen hängen vom Umfang des BEMs ab und werden individuell verhandelt.

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